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Widukind
Blue Moon Leader***
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 638
Wohnort: Böblingen
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Die StVO:
Zeichen und Verkehrse
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
1. An Kreuzungen bedeuten: Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können. Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
[...]
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_________________ Wer das Feuer nicht fuerchtet, wird den Schmerz spueren.
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GhostOfMars
Blue Moon Profi
Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 117
Wohnort: Konstanz
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Timmster hat folgendes geschrieben: |
Wo steht denn, dass es verboten ist, bei Rot über die Straße zu gehen? (einen falschen Char zu legen) |
Regeln hat folgendes geschrieben: |
[Stärke ansagen...] Wenn man nicht wenigstens mit der Stärke des Gegners gleichziehen kann, muss man sich in der Phase "Rückzug vom Kampf?" zurückziehen. Es dürfen keine Charaktere, Verstärkungen oder Unterstützungen ausgelegt werden.
11. Legt ein Spieler Karten aus, anstatt sich zurückzuziehen, muss dann aber feststellen, dass er nicht in der Lage ist, mit der gegnerischen Stärke mindestens gleichzuziehen, dann gilt folgende Regel: ...
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Es ist also nicht erlaubt einen falschen Charakter auszuspielen, wenn man die Stärke des Gegners nicht erreichen kann. Dass der Fall mit "Schande über Euch" nicht erwähnt ist, hängt damit zusammen, dass es die Karte noch nicht gab als die Regeln geschrieben wurden.
Die einzige Frage, die sich mMn stellt, ist, wie man einen Bluff herausfinden kann aus den aus Versehen ausgespielten Karten. Bis eine geeignete Methode vorgeschlagen wird, bleibe ich bei der Ansicht, dass man ihn tolerieren muss. Aber wenn er enttarnt wird, sollte er mit Spielverlust geahndet werden.
Ob die Karte wiederaufnehmen und einen anderen Charakter ausspielen zulässig ist, hängt meiner Ansicht nach von der Gnade des Mitspielers ab. Wird keine Gnade gezeigt, muss man sich zurückziehen.
Wie das ganze in Turnieren aussehen soll, wenn jeder auf Sieg spielt und keine Gnade zeigt, bleibt zunächst noch offen. Vielleicht gewinnt nicht mehr das beste Deck, sondern der Spieler der die wenigsten Fehler macht .
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Nagash
Blue Moon Leader****
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 752
Wohnort: _aachen
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also die diskussion wer gewinnt haben wir nur schon zu genüge geführt. es kam als ergebnis herraus, dass immer derjenige gewinnt der mehr glück hat. cu
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mensaman
Blue Moon Leader***
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 666
Wohnort: Dinslaken
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Zitat: |
Vielleicht gewinnt nicht mehr das beste Deck, sondern der Spieler der die wenigsten Fehler macht |
Genau so soll es doch sein. Bei gleich starken Decks entscheidet das Glück und auch im erheblichen Maße die Spielstärke. Wenn das beste Deck gewinnen soll, kann man ja gleich Magic spielen.
Deswegen bleibe ich auch bei meinem Vorschlag, jeden Regelverstoß, da eine Unterscheidung zwischen Irrtum und Absicht nicht möglich ist, mit einem Drachenverlust zu ahnden. Allerdings muss dann noch das Nichteerreichen der gegnerischen Stärke explizit als Regelverstoß definiert werden.
In jedem Falle erbitte ich langsam ein offizielles Statement, weil das Spielen in einer Grauzone mittlerweile wahrcheinlich nicht nur für mich unerträglich wird.
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_________________ When the seagulls follow the trawler, it's because they think sardines will be thrown in to the sea.
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mensaman
Blue Moon Leader***
Alter: 39
Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 666
Wohnort: Dinslaken
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Zitat: |
Vielleicht gewinnt nicht mehr das beste Deck, sondern der Spieler der die wenigsten Fehler macht |
Genau so soll es doch sein. Bei gleich starken Decks entscheidet das Glück und auch im erheblichen Maße die Spielstärke. Wenn das beste Deck gewinnen soll, kann man ja gleich Magic spielen.
Deswegen bleibe ich auch bei meinem Vorschlag, jeden Regelverstoß, da eine Unterscheidung zwischen Irrtum und Absicht nicht möglich ist, mit einem Drachenverlust zu ahnden. Allerdings muss dann noch das Nichteerreichen der gegnerischen Stärke explizit als Regelverstoß definiert werden.
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diggido
Blue Moon Emperor**
Alter: 43
Anmeldungsdatum: 04.04.2004
Beiträge: 1029
Wohnort: Mannheim - die Quadratestadt
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mensaman hat folgendes geschrieben: |
In jedem Falle erbitte ich langsam ein offizielles Statement |
Ich auch! Die Diskussion läuft ja auch nicht erst seit heute.
Da könnte sich Sebastian ruhig mal einschalten, wenn er denn noch hier vorbeisurft.
Ich sehe bezüglich der Möglichkeit des Bluffens und der Tatsache, dass man diese nicht von einem Versehen unterscheiden kann, auch die Schwierigkeit in der "Bestrafung". Ich frage mich allerdings, wie oft dieser schändliche Fall eintritt - nicht sehr häufig, möchte man meinen, und trotzdem MUSS eine Regel her, am besten eine von offizieller Seite abgesegnete.
In diesem Sinne: Sebastian, wo bist du?
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thelos
Blue Moon Leader***
Alter: 51
Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 631
Wohnort: Krefeld
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hoffen wir einmal das er nicht im sommerurlaub ist, sondern die zeit benötigt wird um gründlich und sicher zu einer entscheidung zu kommen wie der regeln von nun an aussehen sollen.
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willkommen in der...
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Sebastian Rapp / Kosmos
Kosmos-Mitarbeiter
Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 201
Wohnort: Stuttgart
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thelos hat folgendes geschrieben: |
hoffen wir einmal das er nicht im sommerurlaub ist, sondern die zeit benötigt wird um gründlich und sicher zu einer entscheidung zu kommen wie der regeln von nun an aussehen sollen. |
Sommerurlaub ... ? Was soll das denn sein?!
Natürlich habe ich zu eurer Fragestellung eine Meinung. Aber da sich diese jüngst durchaus auch schon mal nicht mit der englischen obersten Regelinstanz gedeckt hat, tue ich diese jetzt mal nur unter Vorbehalt kund.
Aaaalso... m.E. lässt sich die Frage durchaus anhand der Regel beantworten. Und zwar nur so:
Der Bluff ist erlaubt und zieht keine Konsequenzen nach sich, wenn er scheitert.
Warum?
Unstrittig ist, dass man keinen Charakter auslegen darf, wenn man mit der Stärke des Gegners nicht wenigstens gleichziehen kann. (Regel S.8 ) Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Besondere Regel 11 beschreibt nun den Fall, was passiert, wenn ein Spieler dennoch Karten auslegt: Alle Handlungen werden rückgängig gemacht, bis zum Auslegen des Charakters. Ausnahme: Es wurden in der Zwischenzeit Karten gezogen oder aufgedeckt.
Soweit ist der Fall also klar: Spieler A legt einen Charakter und wartet auf die Reaktion von Spieler B. Spieler B tut nichts. Spieler A stellt fest (was nicht unbedingt mit "bemerken" gleichzusetzen" ist), dass er die Stärke so nicht erreichen kann, nimmt den Charakter auf die Hand zurück und entscheidet neu, ob er sich zurückzieht oder nicht.
(Spieler A: Ich lege Charakter X. Einwände, Spieler B? Nein? Hmmm, ich stelle fest, dass ich so deine Stärke nicht erreichen kann. Daher nehme ich diesen Charakter auf die Hand zurück...)
Das sind die Fakten, die Spielregel tut das, was sie soll: Sie regelt diesen Fall.
Die Regel 11 ist von daher nicht widersinnig oder eine Null-Aussage. Es wird lediglich der Begriff der "neuen Informationen" im nachstehenden Satz so interpretiert, dass die Regel widersinnig erscheinen kann - wenn man das so verstehen will. Denn die "neuen Informationen" sind lediglich eine Repetition der bereits genannten Kriterien, die es verhindern, dass die Handlungen zurückgenommen werden: Karten ziehen oder aufdecken.
Dies geht m.E. eindeutig aus der Formulierung hervor, aber die Diskussion zeigt, dass es auch anders aufgefasst werden kann.
Dass dem nicht so ist, zeigt die englische Regel: "If no cards have been drawn oder revealed, then the game may be backtracked to the situation before the play of the character card."
So, da es hier nur noch ein Satz ist, und die "neuen Informationen" nicht erwähnt werden, da einfach nur Bezug auf "Karten ziehen oder aufdecken" genommen wird, sollte das nun eindeutig sein. Fragt mich nicht, warum da "may" steht und nicht "must". Ich weiß es nicht. Aber es ist sicher nicht so gemeint, dass man sich deswegen die Köpfe einschlagen soll, ob man nun zurücknehmen darf oder nicht ... Man tut es einfach.
So, nachdem die Fakten nun meinerseits geklärt sind, hier noch einige Anmerkungen:
1. So richtig gefallen tut mir die Sachlage auch nicht. Aber eine Regel kann keine moralische Instanz sein. Von daher "fehlt" ein "irrtümlicherweise" in der besonderen Regel 11 auch nicht. Denn dann müsste die Spielanleitung auch eine nutzbare Hilfestellung geben, wann etwas "irrtümlich" und wann es "absichtlich" gemacht wird. Eine Entscheidung, nach dem Motto "das ist ein guter Spieler, dem passiert sowas nicht aus Versehen" bzw. "oh, ein Anfänger, nun nimm die Karte mal zurück und spiel die andere da", kann niemand treffen. Ein Schiedsrichter will es nicht - und ein Gegenspieler kann es gar objektiv. Eine Argumentation "es ist offensichtlich, dass dies kein Versehen war, also Spielverlust" (sinngemäß nach Ruwenzori), verbietet sich von selbst.
2. Aus Punkt 1 folgt, dass eine Bestrafung des "Bluffers" innerhalb des Regelwerks nicht möglich ist. Genauso wenig wie die Spielregel Handlungsanweisungen gibt, wie beim Bruch der Spielregeln zu verfahren ist. Diese Fragen regelt kein Regelwerk, ausgenommen vielleicht Regeln zu Spielen, die das Brechen von Regeln spielimmanent haben.
3. Im Turnier-/Ligasystem ist es sinnvoll, ein gesondertes Regelwerk für Schiedsrichter zu erstellen, welches regelt, wie im Falle eines Bruches der Spielregeln zu verfahren ist.
4. Ein solches Regelwerk kann auch Regelmodifikationen enthalten - es sind ja z.B. auch schon Karten für die Ligen gebannt worden - dies obliegt der Turnier-/Ligaleitung
5. Sollte eine solche Modikation das Verbot des diskutierten Bluffs enthalten sollen, so würde ich dringend anraten, auf das "backtracking" generell zu verzichten, also die besondere Regel für ein Turnier, eine Liga etc. hinsichtlich des "backtrackings" zu ersetzen und nur den Punkt hinsichtlich des Spielverlusts beibehalten. Wie dies dann zu sanktionieren ist, obliegt wiederum der Spielleitung. Erzwungener Rückzug mit Wiederaufnahme der ausgelegten Karten erscheint mir sinnvoll. So liegt der Vorteil allein auf Seiten des Gegenspielers.
6. Der in Punkt 5 unterbreitete Vorschlag ist kein Vorschlag für eine allgemeingültige Regelung
Verbluffte Grüße,
Sebastian
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ErzEngel
Gott der Kreativität
Alter: 44
Anmeldungsdatum: 21.11.2004
Beiträge: 3818
Wohnort: Nähe Altötting
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Hi Sebastian,
sag mal, hast du nen Anwalt gefrühstückt?
Das klingt ja schwerst nach Gesetzbuch und Lücken-Füllen der Argumentation, so dass ja keiner noch ein Schlupfloch in deinem Text finden kann.
Respekt.
Auf alle Fälle ist es gut, dass endlich mal ein Kommentar von offizieller Seite kommt. Sonst hätten die Diskussionen hier wohl nie aufgehört.
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_________________ Yesterday upon the stair
I met a man who wasn't there
He wasn't there again today
I wish that man would go away
__________________________________
"Bildung bedeutet nicht einen Eimer zu füllen, sondern ein Feuer zu entfachen."
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Flotti
Gott des skrupellosen Drachenshoppings
Alter: 41
Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1579
Wohnort: Münster
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Zitat: |
Der Bluff ist erlaubt und zieht keine Konsequenzen nach sich, wenn er scheitert.
Die Besondere Regel 11 beschreibt nun den Fall, was passiert, wenn ein Spieler dennoch Karten auslegt: Alle Handlungen werden rückgängig gemacht, bis zum Auslegen des Charakters. Ausnahme: Es wurden in der Zwischenzeit Karten gezogen oder aufgedeckt.
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Sorry bin noch neu in der Diskussion, obwohl es bei meinem Ligatreffen stattgefunden hat und habe meine eigene Meinung dazu, ohne die hier kund zu tun. Also schlagt mich nicht wenn ihr das schonmal besprochen habt.
Wenn ein Spieler darauf hofft, dass sein Charakter abgeworfen wird und die Stärke damit nicht erreicht werden kann und der Gegner Schande legt, werden doch Karten aufgedeckt, nämlich die Intervention des Gegner aus der Hand. Dann dürfte der Bluff doch nicht erlaubt sein. Nur wenn er sie nicht ausspielt richtig?
Und was passiert wenn ein Spieler dieses Manöver absichtlich ausführt und dann seine Karten wieder aufnimmt, da er ganz zufällig seine Stärke nicht erreicht. Dieser Spieler weiß aber ziemlich genau, dass der Gegenspieler die Intervention Schande noch auf der Hand hat (nicht durch Schummeln sondern durch andere Gründe). Beim 2. Versuch legt er zwar einen anderen Charakter hin mit dem er aber wieder nicht auf die gewünschte Stärke kommt. Der Gegner denkt jetzt aha, das war vorhin nur ein Bluff und legt jetzt seine Schande ab. Was passiert jetzt?
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_________________ Von Bilbo Beutlin: Es ist eine gefährliche Sache, aus deiner Haustür hinauszugehen, du betrittst die Straße, und wenn du nicht auf deine Füße aufpasst, kann man nicht wissen, wohin sie dich tragen.
Münsterliga Rulez!!!
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Mobbi
Gott der Abstrusitäten
Alter: 45
Anmeldungsdatum: 08.04.2004
Beiträge: 6144
Wohnort: Berlin
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Ich danke zwar für die Stellungnahme, verstehen kann ich diese aber nicht.
Zitat: |
Unstrittig ist, dass man keinen Charakter auslegen darf, wenn man mit der Stärke des Gegners nicht wenigstens gleichziehen kann. (Regel S.8 ) Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Besondere Regel 11 beschreibt nun den Fall, was passiert, wenn ein Spieler dennoch Karten auslegt: Alle Handlungen werden rückgängig gemacht, bis zum Auslegen des Charakters. Ausnahme: Es wurden in der Zwischenzeit Karten gezogen oder aufgedeckt. |
Irgendwie klingt das wie ein Widerspruch. Es ist nicht erlaubt, ok. Wenn ein Spieler dennoch Karten auslegt, mit denen er die Stärke des Gegners nicht erlaubt, dann verstößt er also gegen die Regel, begeht demnach einen Fehler. Da dies keiner vorsätzlich tun wird (ist ja ein Regelverstoß), muß es doch unabsichtlich geschehen, oder sehe ich das falsch? Für mich deckt Regel 11 eindeutig nur den Fall "irrtümliches Auslegen" ab, alles andere wäre Unsinn.
Ergibt folgendes Sinn?
"Es ist nicht erlaubt, Karten auszulegen, die die Stärke des Gegners nicht erreichen. Geschieht dies absichtlich, wie bei einem Bluff, so wendet man Regel 11 an und nichts geschieht."
Wenn das so sein sollte, dann könnt ihr mich fortan Gesunder-Menschenverstands-Vollidiot nennen.
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_________________ Wer hier lebt, weiß nicht was er morgen verpassen könnte, außerdem werden die Blue Moon-Krieger auferstehen und die Vaqua und Homix und Inquisisandten sowie die restlichen anderen Typen, deren Namen mir entfallen sind, wo war ich stehengeblieben?
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thelos
Blue Moon Leader***
Alter: 51
Anmeldungsdatum: 17.08.2004
Beiträge: 631
Wohnort: Krefeld
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Sebastian Rapp / Kosmos hat folgendes geschrieben: |
Sommerurlaub ... ? Was soll das denn sein?! |
auch wenn uns das um deine kompetente meinung gebracht hätte, ich hätte sie dir gegönnt - aber man kann eben nicht beides haben... wir dich und du urlaub *gg*
bleibt die hoffnung das du wenisgtens ein klimatesiertes büro... ok eine klimaanlage zum aufstellen... einen ventilator... kühles getränk... nasser lappen... papier zum fächeln... aiiiiii
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willkommen in der...
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Geirröd
Gott des Hilfsbereitheid
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 07.07.2004
Beiträge: 1799
Wohnort: Münster
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Danke erstmal.
Ich bin (wie wohl einige - sonst hätte da ja keine Diskussion entstehen müssen) auch nicht wirklich zufrieden mit dieser Regelung. Prinzipiell mag ich ja hinterhältige Täuschungsmanöver, aber die Konsequenz wird sein, dass man, wann immer möglich vor einem wichtigen Charakter einen Charakter legt mit dem man zu schwach ist.
Das muss vielleicht nicht so unglaublich oft vorkommen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass es ein wenig das Spielgefühl ändert und imho nicht unbedingt zum besseren.
Die Entscheidung ob man bluffen will wird so nicht zu einer interessanten Entscheidung, sondern ist schon von vorneherein gefällt - das macht's nicht spannender...
Zitat: |
Natürlich habe ich zu eurer Fragestellung eine Meinung. Aber da sich diese jüngst durchaus auch schon mal nicht mit der englischen obersten Regelinstanz gedeckt hat, tue ich diese jetzt mal nur unter Vorbehalt kund. |
Entsprechend hoffe ich, dass sich dieser Vorbehalt bestätigt.
Diese Regelung wirft jedoch ein weiteres Problem auf.
Wie beweise ich, dass ich wirklich nicht die Stärke erreiche? Woher kann mein Gegner wissen, dass ich nicht noch diverse U/Vs oder FREI-Charaktere habe, die mich seine Stärke erreichen lassen (oder einen Schild besitzen)? Und warum sollte ich ihm das glauben?
Ein Lösungsvorschlag wäre die Offenlegung der Handkarten.
Nebenbei würde das eine kleine Strafe für einen fehlgeschlagenen Bluff bedeuten und so einen Bluff wieder etwas interessanter gestalten.
Grüße Geirröd
EDIT: Besser wäre natürlich noch, dass man gezwungen ist die Handkarten aufzudecken - dann beruft man sich gleich auf einen bereits existierenden Begriff im Regelheft.
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Ruwenzori
Gott der eindeutigen Zweideutigkeit
Alter: 59
Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 3642
Wohnort: Niederrhein
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Flotti hat folgendes geschrieben: |
Wenn ein Spieler darauf hofft, dass sein Charakter abgeworfen wird und die Stärke damit nicht erreicht werden kann und der Gegner Schande legt, werden doch Karten aufgedeckt, nämlich die Intervention des Gegner aus der Hand. Dann dürfte der Bluff doch nicht erlaubt sein. Nur wenn er sie nicht ausspielt richtig? |
@Flotti: der diskutierte Fall ist doch genau andersherum geartet. Wenn es so ist, wie du schilderst, werden Karten aufgedeckt, aber es kommt ja in dem Fall genau nicht zum Backtracking, weil das geschah, was der Bluffende erreichen wollte. Es geht weiter im Spiel, der Bluffer spielt nun seinen Char aus, mit dem er die Stärke erreichen kann.
Ich komme mit der Klarstellung von Sebastian gut klar, und zwar aufgrund seines Zitats aus der englischen Regel, die eindeutig ist und mMn den Fall klar regelt.
@Sebastian: mir ist bewußt, dass mein spezieller Diskussionsansatz im Fall Dummy keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben konnte. Außerdem war er ja sogar inhaltlich falsch, wie sich nachher herausgestellt hat...
@Geirröd: Du weißt doch, wie aussichtsreich Vorschläge sind, die eine Anpassung des derzeitigen Regelwerks zum Inhalt haben ...
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_________________ Gourmet-Tipp: Spinat schmeckt am besten, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt!
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Sebastian Rapp / Kosmos
Kosmos-Mitarbeiter
Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 201
Wohnort: Stuttgart
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Ihr könnt das drehen und wenden wie ihr wollt, es gibt (m.E.) keine andere Möglichkeit dies innerhalb des bestehenden Regelwerks anders zu lösen. Bislang waren alle Lösungen aus England darum bemüht, die Regeln NICHT zu ändern, sondern ALLES anhand des bestehenden Regelwerks zu entscheiden. Und das habe ich auch getan.
Ich sehe mich hier als Judikative, die sich nur innerhalb der Maßgaben der Legislative bewegen kann (hallo Erzi ) - und da gibt es dann halt nicht die Möglichkeit zu sagen, hmmm .... Ergebnis ist nicht das was mir gefällt oder was ich für sinnhaft erachte - also entscheide ich anders. Da gibt es nur den Regeltext. Und der ist nunmal eindeutig, auch wenn das Ergebnis gegen Mobbis gesunden Menschenverstand spricht.
Aber um weiter auf Formulierungen rumzuhacken (kann ich nämlich auch) ...
"Wenn man nicht wenigstens mit der Stärke des Gegners gleichziehen kann, muss man sich [...] zurückziehen. [...]"
Eigentlich "kann" ich ja durchaus mit der Stärke des Gegners gleichziehen - ich zeige es durch meinen ersten ausgelegten Charakter nur nicht ... Wenn ich diese Regel SO interpretiere (was mir ohne diese Diskussion wohlgemerkt nie in den Sinn gekommen wäre), dann bewege ich mich in jedem Fall bei aktuellem Regelwerk und Kartenpool innerhalb des geregelten. Regel S.8 und Besondere Regel 11 ergänzen einander dann.
Zu Geirröds Problematik: Dies ist m.E. tatsächlich nur innerhalb eines "ernsten" Spiels (Turnier, Liga etc.) von Relevanz. Und hierfür habe ich ja bereits empfohlen, den Fall anders zu regeln. Es wird mit Sicherheit keine neue offizielle Regel geben, die das "backtracking" verbietet und falsches Auslegen mit Rückzug/Drachenverlust/Spielverlust bestraft. Persönlich fände ich das durchaus auch am sinnvollsten, aber das ist halt nunmal nicht der Punkt.
Es kann ja jeder, dem das notwendig erscheint, vor einem (normalen) Spiel vereinbaren, dass das Auslegen von Karten, die nicht zum Erreichen der Stärke führen, mit Zwangs-Rückzug und Rücknahme der gelegten Karten zu bestrafen ist. Das nennt sich dann Hausregel.
Aber es gibt nunmal keine "Regel der Beweisführung", dass man nachweisen muss, ob man etwas kann oder nicht. Unterm Strich ist es doch so: Es ist eine Regel geschaffen worden, die etwas regelt, was Spielregeln normalerweise nicht tun - wie soll man bei fehlerhaftem Ausspiel weiter vorgehen. Da es bei Blue Moon schonmal zu undurchsichtigen Situationen kommen kann, in denen man sich vertut (ah, die Unterstützung die ich spielen wollte, wird ja ignoriert, verdammt, der Charakter liegt aber schon ...) - soll man sowas bestrafen? Die Regel ist also eine Nettigkeit für schwächere oder unerfahrene Spieler. Dass Nettigkeiten von Cracks ausgenutzt werden, liegt in der Natur der Sache. Davon ausgehend, dass dieses Problem aber nur einen Teil der Spielerschaft betrifft, eine Änderung daher einigen nützt, anderen aber schadet, kann man eigentlich nur zweierlei tun: Entweder man nimmt die Regel hin (und nutzt sie ggf. selbst) - oder man trifft eine Vereinbarung, die dies für einen selbst oder für eine bestimmte Gruppe (Liga, Turnier) anders regelt.
Persönlich sehe ich das momentan so:
Wenn mir jemand unbedingt eine seiner Handkarten zeigen will, dann soll er das tun. Wenn er das in jedem Zug erneut tun will, dann soll er das tun. Die "Schande" wirkt dann am besten und dauerhaftesten, solange ich sie nicht nutze. Also packe ich sie am besten gar nicht in mein Deck. Dann bekomme ich in jeder Runde eine Karte gezeigt. Prima, den Vorteil nehme ich doch an.
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