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Rule Questions - tückischer gedankenblocker und interventionen

Melty - Fr 18 Nov, 2005 17:53
Titel: tückischer gedankenblocker und interventionen
in den faq fand ich nix dazu, deshalb frag ich hier.

-gegner legt den türkischen gedankenblocker

-ich lege AA

-gegner legt intervention zum AA abwerfen

-ich lege intervention zum intervention abwerfen. <-- darf ich die legen?

ich würde sagen nein, möchte aber nochmal sicher gehen.
Dwragon - Fr 18 Nov, 2005 18:22
Titel:
Meine auch nein, kanns grad aber nicht beweisen.
Redamikanas - Fr 18 Nov, 2005 18:26
Titel:
geht scheinbar nicht...

Zitat Sebatsian: (Beispiel mit Charakter & Schande)

"Das habe ich erwartet" bzw. Interventionen allgemein: Auch Interventionen werden ausgelegt wie alle anderen Karten. "Ich darf diese Karten auslegen, wenn du eine Intervention auslegst." Eindeutiger geht's eigentlich nimmer.
So, was passiert, wenn Spieler A den "Gedankenblocker" ausliegen hat und den Charakter von Spieler B mit "Schande über euch" negiert und Spieler B dies mit "Das habe ich erwartet" wiederum verhindern möchte? Ganz einfach: Es geht nicht! In dem Moment, in welchem "Schande über euch" gelegt wird, gilt der Charakter noch als gelegt (auch wenn seine Sonderfunktion ggf. noch nicht wirkt), der "Gedankenblocker" verhindert das Auslegen von "Das habe ich erwartet".

In dem Moment, in dem der Charakter erfolgreich negiert ist, könnte ich "Das habe ich erwartet" nun wieder auslegen - theoretisch zumindest, allerdings ist nun keine Invervention mehr da, die negiert werden könnte. Klingt paradox, ist aber vom zeitlichen Ablauf her eigentlich klar.
Cedric - Fr 18 Nov, 2005 18:31
Titel:
Ist eigentlich total logisch.

Und selbst wenn der Char/ die AA als noch nicht gelegt gelten würde, könntest Du die Karte nicht mehr legen, nachdem Du die Intervention gespielt hast, da das dann Deine eine Karte im eigenen Zug war......

Gruß

Cedric
Tekton - Fr 18 Nov, 2005 18:54
Titel:
Bin auch der Meinung, dass man Dhie nicht spielen darf in dieser Situation.

Wink
GhostOfMars - Mo 28 Nov, 2005 19:16
Titel:
Ab wann gilt den die Anführeraktion als ausgelegt Karte? In dem Moment, in dem sie meine Hand verlässt, oder erst wenn sie aktiv wird?

In ersterem Fall ist es nicht möglich, eine weitere Karte - in diesem Fall - Intervention zu spielen, da bereits eine Karte ausgelegt wurde.

In letzterem Fall ist es möglich, da noch keine Karte ausgelegt wurde.

Ich tendiere zum ersten Fall.
Tekton - Mo 28 Nov, 2005 20:50
Titel:
Ich denke, sie gilt als ausgelegt, sobald meine Aktionsphase beendet ist. Durch die Intervention des Gegners wird die AA ungültig, durch meine Intervention aber wieder aktiv. So jedenfalls meine Meinung...

Confused
KivasFajo - Di 29 Nov, 2005 02:05
Titel:
Redamikans hat doch schon den offiziellen Standpunkt zitiert (zwar am Beispiel von einer Charakterkarte, aber das ist 1:1 übertragbar auf AAs).

Zusätzlicher Gedanke hierzu:
Der Gegner hat den Gedankenblocker (wirksam) ausliegen und ich spiele eine AA, die mein Gegner mit "Wie könnt Ihr es wagen!". Abgesehen davon, dass auf "Wie könnt Ihr es wagen!" steht "..., wenn Du eine Aktionskarte auslegst.", nehmen wir mal an, dass die AA durch die Intervention nicht mehr als ausgelegt zählt; wenn ich jetzt "Das habe ich erwartet!" auslegen würde (und der Gegner nicht mit "Das habe ich erwartet!" antworten könnte/würde), ergäbe sich schließlich die paradoxe Situation, dass ich trotz Gedankenblocker 2 Karten ausgelegt hätte (AA + Intervention "Das habe ich erwartet!"). Das Paradox wäre nur auflösbar, wenn Interventionen niemals als ausgelegt gelten würden (dann wäre der SF-Text auf "Das habe ich erwartet!" aber nicht mehr korrekt).

Also, es ist zwar nicht einfach, aber wir sollten die Regelauslegung von offizieller Seite einfach akzeptieren solange sie nachvollziehbar sind und sich nicht widersprechen.
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