Forum:	Rule Questions
Téma:	Auserwählter der Weite &amp; Verzicht auf Kampfbeginn
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Redamikanas:
Shorah,
Nur eine kleine Regelfrage die gestern bei ner Partie Terrah (Df) vs. Terrah (Df) :roll: 
zwischen boxi- und mir aufgekommen ist.
boxi- durfte den nächsten Kampf eröffnen. 
Er spielte den AdW, wir warfen beide 2 Karten ab.
Anschliessend verzichtete er auf seinen Kampfbeginn, 
warf noch ne 3te Karte ab, und zog wieder auf 6 nach.
Soweit so gut...
Aber nun stand ich da, mit nur 4 Handkarten und einem Kampfbeginn...
Eine bisher noch nie dagewesene Situation.
Normalerweise hatte man bisher immer mind. 6 Handkarten wenn man einen Kampf beginnen darf.
Frage: 
Darf ich meine Kartenhand auch wieder auf 6 auffüllen, 
oder muss ich mit den 4 Karten auskommen?
Aus den Regeln geht nichts dergleiches hervor. 
Da findet man nur ne Passage wo steht, 
dass derjenige der verzichtet hat auf 6 Karten nachziehen darf.
boxi- und ich fanden es jedenfalls etwas komisch,
und haben entschieden, dass ich vorher auf 6 nachziehen darf.
Was denkt ihr?

ErzEngel:
Also ich würde dafür folgendes Zitat aus den Regeln anwenden:
"Am Ende eines jeden Kampfes ergänzen beide Spieler ihre Kartenhand von ihren Nachziehstapeln auf 6 Karten. Wer bereits mehr als 6 Karten auf seiner Hand hat, behält die überschüssigen Karten."
Da ein Verzicht auf einen Kampfbeginn zwar kein beendeter Kampf ist, aber doch aktuell kein Kampf läuft, würde ich sagen, dass du wieder auffüllen dürftest.
Man kann aber dagegen auch sagen, dass eben kein Kampf beendet wurde, daher hast du auch nicht die Möglichkeit nachzuziehen.
Aber ich würde jetzt aus dem Bauch raus (weil es gibt keine definitive Regel) sagen, dass du es dürftest.

Geirröd:
Ich würde sagen, du stehst mit vier Handkarten da. Gibt keinen Grund, warum du nachziehen dürfen solltest. Klar ist ne ungewohnte Situation, aber warum nicht?
Grüße Geirröd

Ruwenzori:
Je nachdem kann es auch sein, dass Du mit 4 Handkarten dasitzt und nicht dastehst :-), aber ich sehe auch nur 4 für Dich.
Sebastian könnte allenfalls mal seinen Sanktus geben, ob es auch so gemeint ist, aber laut Regeln isses derzeit so.

Zerro:
Ich würde sagen der dein Gegenspieler durfte wenn er nur 1 Karte noch abgeworfen hat auch nur auf 4 nachziehen...
Weil: " Der Spieler darf 1,2 oder 3 Karten abwerfen und dann 1,2 oder 3 Karten nachziehen"
Wenn ich total falsch bin- bitte nicht schimpfen*g*
Bin noch Noob

Revenge:
Ich schließe mich Geirröd an: Nicht auf 6 Karten nachziehen.

    Zitat:  "Am Ende eines jeden Kampfes ergänzen beide Spieler ihre Kartenhand von ihren Nachziehstapeln auf 6 Karten. Wer bereits mehr als 6 Karten auf seiner Hand hat, behält die überschüssigen Karten."
    Zitat:  Da ein Verzicht auf einen Kampfbeginn zwar kein beendeter Kampf ist, aber doch aktuell kein Kampf läuft, würde ich sagen, dass du wieder auffüllen dürftest. 
Ich würde das absolut wörtlich nehmen. Dein Gegner hat auf der Kampfbeginn verzichtet und daher gibt es keinen beendeten Kampf. Und in den Regeln steht nicht "[...] wenn aktuell kein Kampf läuft [...]" sondern ganz ausdrücklich "[...] am Ende eines jeden Kampfes [...]". Hier gab es aber noch kein Ende des Kampfes, sondern nur einen Verzicht.

Ladoik:
Ich sehe das genau wie Zerro. Keiner von euch beiden darf auf 6 Karten auffüllen.
Derjenige der Verzichtet zieht nur soviele Karten nach wie er auch für den Verzicht abgeworfen hat.
Damit steht er am ende sogar mit 3 Karten da. AdW gespielt, 2 abgeworfen, 1 abgeworfen und eine nachgezogen.
Es steht nirgendwo in den Regeln das man bei einem Kampfverzicht auf 6 Karten auffüllen darf.

Redamikanas:
Nein @Ladoik &amp; Zerro...
Derjenige der verzichtet, kann garantiert auf 6 Karten nachziehen,
denn so steht es in den Regeln :wink:
    Seite 9, Auf einen Kampfbeginn verzichten hat folgendes geschrieben:  ...
Dann zieht der Startspieler so viele Karten von seinem Nachziehstapel, bis er wieder 6 Karten auf der Hand hat.
... 
Ihr verwechselt es wahrscheinlich mit der Sf der Wassergeister.
"Jetzt darf ich bis zu 3 Karten aus meiner Hand abwerfen. Danach darf ich bis zu der selben Anzahl Karten nachziehen."

Ladoik:
Uups, ich hätte geschworen das das anders in den Regeln steht.
Aber gut man kann sich irren *gg*.

Ruwenzori:
Ich les da auch so selten drin. *gg
Aber ein Stück tiefer steht, dass es den AdF gar nicht gibt ...    Regelheft auf Seite 9 ein Stück tiefer hat folgendes geschrieben: Während durch einige Sonderaktionen Karten vom Abwurfstapel wieder ins Spiel zurückkehren können, sind die Anführeraktionen endgültig aus dem Spiel. 
Wieder einer für die Errata ...

Zerro:
Okay die Regel ist inzwischen einfach überholt würde ich sagen. Die sollten mal eine neue Version vom Regelheft rausbringen...

Geirröd:
    Ruwenzori hat folgendes geschrieben:  Ich les da auch so selten drin. *gg
Aber ein Stück tiefer steht, dass es den AdF gar nicht gibt ...    Regelheft auf Seite 9 ein Stück tiefer hat folgendes geschrieben: Während durch einige Sonderaktionen Karten vom Abwurfstapel wieder ins Spiel zurückkehren können, sind die Anführeraktionen endgültig aus dem Spiel. 
Wieder einer für die Errata ... 
Sonderfunktion &gt; Allgemeine Spielregel 
So einfach ist das ;) - keine Errata notwendig (wie so oft nicht)
Grüße Geirröd

Redamikanas:
naja... es ist nicht wirklich relevant, aber dennoch ist die von Ruwi zitierte Passage nicht korrekt.
Da steht schliesslich, dass man nicht einmal mit Hilfe von Sonderfunktionen AAs zurückholen kann,
was ja aber definitiv möglich ist (siehe AdF).
und jetzt genug hiervon,
tut ja nichts zum eigentlichen Thema beitragen...

Sleepy:
Ich sekundiere ebenfalls die Meinung, daß nur derjenige auf sechs Karten nachziehen darf, der auf den Kampfbeginn verzichtet.
Gibt übrigens noch andere Situationen, einen Kampf mit weniger als sechs Karten zu beginnen zu müssen:
Der Gegner spielt vor dem Kampfbeginnverzicht statt des "Auserwählten der Weite" den "Auserwählten des Geistes", die "Feuergeister" oder "Weihe das Wasser der Balance".
Oder er spielt stattdessen eine Kaufkarte und ich verhindere den Drachenkauf mit "Für wen haltet Ihr Euch".
Oder er spielt irgendeine Aktionskarte, und ich interveniere mit "Wie könnt Ihr es wagen".

Ruwenzori:
    Redamikanas hat folgendes geschrieben:  naja... es ist nicht wirklich relevant, ... 
Ich finde es schon relevant - es führt zu der Annahme, dass die Spielregel es mit den Auserwählten nicht so genau nimmt, was den weiteren Schluß zuläßt, dass es doch anders gemeint sein könnte, als es jetzt in der Regel steht, und eben nur vergessen wurde korrekt auszuformulieren (weil zum Zeitpunkt der Formulierung vielleicht noch gar nicht klar war, dass es diese Situation überhaupt geben könnte).

Alberto:
Der auf den Kampdbeginn verzichtet zieht auf 6 Karten hoch, das finde ich steht eindeutig in den Regeln. 
Der andere muss in diesem Fall mit 4 Karten den Kampf beginnen. 
Der vorherige Kampf wurde beendet und beide haben auf 6 Karten hochgezogen.Der aktuelle Kampf begann mit der AA und endet erst mit einen Rückzug. Es hat haber nur ein Wechsel des Kampfbeinns stattgefunden, und da kann ich nichts finden was berechtigt auf 6 Karten nachzuziehen.

Dwragon:
Ich finde, dass es ganz klar ist, dass der Spieler, der verzichtet hat, auf 6 Handkarten nachziehen darf. Steht so einwandfrei in den Regeln. Der andrer hat natürlich 2 Karten weniger bei seinem Kampbeginn
Aber das kann dann der zweite Spieler ebenfalls machen. Der spielt dann ne AA oder Hyla oder gar ncihts, schmeißt ne Karte ab, verzichtet auf den Start und füllt auf 6 Handkarten auf. Sehe da jetzt kein Problem und nichts unfaires bei.

Sebastian Rapp / Kosmos:
Zu 1. 
Nur derjenige, der auf den Kampfbeginn verzichtet, zieht auf 6 Karten nach. Wenn der Gegenspieler den Kampf dann im o.g. Fall nicht mit seinen verbliebenen 4 Karten eröffnen möchte, dann muss er ebenfalls verzichten und zieht dann seinerseits auf 6 Karten nach.
Zu 2. 
Das steht im (deutschen) Regelheft auf S.10 (will auch mal spitzfindig sein :-) ).
Zum Glück steht dieser, in ihrer Ausschließlichkeit seit G&amp;I so tatsächlich nicht mehr gültigen Aussage immer noch die erste besondere Regel auf S.17 entgegen.
